AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für GfKORR-Veranstaltungen

Leistungen
Die GfKORR – Gesellschaft für Korrosionsschutz e.V. (nachfolgend GfKORR genannt) erbringt die Leistungen nach Art und Umfang gemäß den Veranstaltungsbeschreibungen. Die GfKORR behält sich in Ausnahmefällen den Wechsel von Referenten oder des Veranstaltungsortes sowie Änderungen im Programmablauf vor.

Anmeldungen
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen muss schriftlich (Fax, Post oder per E-Mail) erfolgen und wird nach Eingang und schriftlicher Bestätigung durch die GfKORR rechtsverbindlich. Nach Bearbeitung der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung und die Rechnung.

Anmeldeschluss
Die Anmeldung ist vorbehaltlich der Raumkapazität bis zum Beginn der Veranstaltung möglich.

Zahlung
Bitte zahlen Sie die Teilnahmegebühren erst nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto der GfKORR.  Sie gewährleisten damit die korrekte und zeitnahe Bearbeitung Ihrer Zahlung.

Stornierungen
Eine Absage in schriftlicher Form ist bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Nach diesem Termin werden 80 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
Stornierungen werden nur in schriftlicher Form (Fax, Post oder E-Mail) akzeptiert. Es gilt das jeweilige Datum des Posteingangs. Bei Fernbleiben oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten.
Bei einer Absage der Veranstaltung seitens der GfKORR werden die bezahlten Gebühren in voller Höhe erstattet. Weitere Regressansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

Ersatzteilnehmer
Gerne akzeptieren wir einen von Ihnen benannten Ersatzteilnehmer. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers hat schriftlich zu erfolgen und ist kostenlos. Etwaige Differenzbeträge zwischen der Teilnehmergebühr werden in Rechnung gestellt bzw. gutgeschrieben.

Veranstaltungsunterlagen
Die Veranstaltungsunterlagen bzw. sonstige Darstellungsformen werden jedem Teilnehmer am Veranstaltungsort ausgehändigt oder vor bzw. nach der Veranstaltung auf postalischem oder elektronischem Weg zur Verfügung gestellt.
Die Rechte an den Veranstaltungsunterlagen liegen ausschließlich bei der GfKORR. Jede weitere Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung der GfKORR.
Bei Online-Veranstaltungen erhält der/die Teilnehmer/in für die Dauer der Veranstaltung von der GfKORR die Zugangsdaten.

Umsatzsteuer
Unsere auf Kostendeckung kalkulierten Teilnehmergebühren unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht (Steuerbefreiung nach § 4.22 UStG).

Veranstaltungsabsage durch die GfKORR
Muss eine Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen, beispielsweise wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl, abgesagt werden, erfolgt eine sofortige schriftliche, telefonische oder elektronische Benachrichtigung des Vertragspartners. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als zwei Wochen vor der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der GfKORR. Die GfKORR verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung der GfKORR ausschließlich auf die Rückerstattung der vom Vertragspartner bereits gezahlten Teilnahmegebühr. Weitere Regressansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

Urheberrecht
Ausgegebene Veranstaltungsunterlagen bzw. die sonstigen Darstellungsformen von Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Die Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Vorführung jeder Art ist untersagt und Bedarf der schriftlichen Genehmigung der GfKORR. Aufzeichnungen von Bild und Ton der Veranstaltungen durch Teilnehmer ist nicht gestattet.
Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich die Zugangsdaten bei Online-Veranstaltungen geheim zu halten. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig. Stellt die GfKORR fest, dass der/die Teilnehmer/in die Zugangsdaten an Dritte weitergegeben hat, ist die GfKORR berechtigt, den Zugang des/der Teilnehmers/in zu der Online-Veranstaltung zu sperren. Den Teilnehmern ist es untersagt, während der virtuellen Veranstaltung Screenshots oder Video-Aufnahmen anzufertigen.
Die GfKORR ist berechtigt, Veranstaltungen der GfKORR durch Produktion von Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen - und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichs.
Solche Bilder beziehen sich nicht auf einzelne Personen, sondern geben den Charakter der Veranstaltung wieder, wobei einzelne Personen als Teilnehmer der Veranstaltung erkennbar sein können.
Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass ihm/ihr dieser Umstand bekannt ist und er/sie dem Veranstalter sein/ihr ausdrückliches Einverständnis dafür gibt, dass diese Fotos, Videos oder sonstigen Bildnisse erstellt und veröffentlicht werden dürfen. Wenn ein Teilnehmer damit nicht einverstanden ist, muss er dies dem autorisierten Fotografen während der Veranstaltung vor Ort mitteilen.

Datenschutz
Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten beachten wir die Datenschutzbestimmungen in Ihrer jeweils gültigen Form. Für die vollen Details verweisen wir Sie auf unsere zentrale Seite zum Datenschutz – dort finden Sie alle Belange im Einzelnen dokumentiert.

Gerichtsstand und anwendbares Recht 
Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags.

 

GfKORR - Gesellschaft für Korrosionsschutz e.V.
Theodor-Heuss-Allee 25, 60486 Frankfurt am Main (Germany)
Tel.: +49 69-7564-360, Fax: +49 69-7564-391, Email:

Vorstandsvorsitzender: Prof. Dr.-Ing. Wolfram Fürbeth
Geschäftsführer: Dr. Roman Bender

Vereinsregister Frankfurt/Main Nr. 10823
USt.-Id.-Nr. DE 281797974